Gesetzesänderung bei Maklerprovision
Bisher trugen diese meistens die Käufer*innen der Immobilie, weil die Verkäufer*innen die Kosten in der Regel zu 100% umlegten. Dies war in Hamburg bisher der Fall. Hier belief sich die Maklercourtage auf 7,14% des Kaufpreises. In Schleswig-Holstein mussten Käufer*innen nur die Hälfte zahlen.
Damit soll nach dem Willen von Bundestag und Bundesrat nun Schluss sein. Am 5. Juni hat der Bundesrat einen Gesetzesbeschluss des Bundestags gebilligt, wonach Käufer*innen nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten tragen muss. Der Verkäufer muss dem Käufer zunächst nachweisen, dass er seinen Anteil der Provisionszahlung geleistet hat. Erst dann ist der Käufer an der Reihe und zahlt seinen Anteil an der gemeinsamen Beauftragung. Um Missverständnissen vorzubeugen, ist nun auch die Textform für Maklerverträge über Häuser und Eigentumswohnungen vorgeschrieben.
Der Gesetzgeber will mit der Maßnahme erreichen, dass die Erwerbsnebenkosten sinken und so die Bildung von Wohneigentum erleichtert wird. Nach der Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten soll es Anfang 2021in Kraft treten.