Kundenerstinformation zur Versicherungs- und Finanzanlagevermittlung

(§ 15 VersVermV sowie §§ 12, 12a FinVermV)

Vor dem Abschluss eines Versicherungsvermittlungs- bzw. Finanzanlagenvermittlungsvertrages möchten wir Sie über einige wichtige Dinge informieren. Bitte lesen Sie sich die nachfolgenden Informationen aufmerksam durch. Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gern jederzeit an.

 

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Unsere Kontaktdaten lauten:

Abacus Finanzplanung GmbH, Ringstrasse 54, 24103 Kiel

 

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel, HRB 6174, eingetragen. Abacus Finanzplanung GmbH wird durch die Geschäftsführer Nico Wehrberger und Tim Kilz vertreten.

 

Welche Befugnisse haben wir?

Wir sind nicht für einen oder mehrere bestimmte Produktanbieter tätig. Wir handeln als unabhängiger Vermittler zwischen Ihren Kundeninteressen und einer Vielzahl potenzieller Produktanbieter. Der Umfang der Beratung zu einem gewünschten Versicherungsschutz oder einer gewünschten Finanzanlage ergibt sich aus der jeweiligen Beratung vor einer Vertragsvermittlung und der Beratungsdokumentation bzw. der Beratungsverzichtserklärung.

Wir verfügen über eine behördliche Erlaubnis zur Erbringung von Versicherungsmakler- und -vermittlungsleistungen im Sinne von § 34d Abs.1 GewO welche durch die IHK zu Kiel mit Bescheid vom 21.07.2007 erteilt wurden.

Wir verfügen über eine behördliche Erlaubnis zur Erbringung von Finanzanlagenvermittlungsleistungen im Sinne von § 34f Nr. 1 und 2 GewO welche durch die IHK zu Kiel mit Bescheid vom 16.04.2013 erteilt wurden.

 

Die entsprechende Erlaubnisse sind bei der Registerstelle des DIHK e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Tel. 030/203080 sowie im Internet unter www.vermittlerregister.info, unter Angabe der Registernummern D-ZXN0-OY2GX; D-F-140-481R-76 abrufbar.

 

Wie werden die Leistungen des Beraters vergütet?

Wir erhalten für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages oder einer Finanzanlage in der Regel eine Vergütung vom jeweiligen Versicherer bzw. dem Produktanbieter in Form einer Provision oder Courtage. Sie schulden uns grundsätzlich keine gesonderte Vergütung. Etwas anderes gilt nur dann, wenn mit Ihnen im Vorfeld einer Vermittlung explizit eine gesonderte Vergütungspflicht vereinbart wurde.

Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit einer Finanzanlageberatung oder -vermittlung von Produktanbietern geleistet werden, sind Sie damit einverstanden, dass wir diese Vergütungen und Zuwendungen (z.B. Auch in Form von Sach- oder Dienstleistungen) durch Dritte vereinnahmen dürfen.

 

Bestehen offenlegungspflichtige Beteiligungsverhältnisse?

Als Versicherungsmakler und -vermittler halten wir keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ebenso ist kein Versicherungsunternehmen mittelbar oder unmittelbar mit mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an unserem Unternehmen beteiligt.

Gleiches gilt für Beteiligungen von Emittenten und anderen Produktanbietern von Finanzanlagen.

 

Gibt es eine Beschwerdestellen?

Sollten Sie mit unseren Leistungen nicht zufrieden sein und sich beschweren wollen, wenden Sie sich gern direkt an unsere Geschäftsleitung. Gemeinsam werden wir nach einer zufriedenstellenden Lösung suchen.

Alternativ können Sie sich auch an folgende Beschwerdestellen wenden:

Im Versicherungsbereich:

Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Tel: 0800 / 369 6000, Fax: 0800 / 369 9000, www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, Tel: 01802 / 550 444, Fax: 030 / 20 45 89 31, www.pkv-ombudsmann.de

Ombudsleute der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 79, 10730 Berlin, Tel: 030 / 590 091 500, Fax: 030 / 590 091 550, www.bausparkassen.de, info@schlichtungsstelle-bausparen.de

Im Finanzanlagenbereich:

Ombudsstelle des BVI, Bundesverband Investment und Asset Management e.V., Unter den Linden 42, 10117 Berlin, Tel: 030 / 644 90 460, www.ombudsstelle-investmentfonds.de, info@omudsstelle-investmentfonds.de

Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V., Postfach 64 02 22, 10048 Berlin, Tel: 030 / 257 616 90, info@ombudsstelle.com

Vorvertragliche Informationen zum Darlehensvermittlungs- bzw. Darlehensberatungsvertrag

(§ 655a Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. Artikels 247 § 13 Absatz 2 und § 13b Absatz 1 EGBGB)

Vor dem Abschluss eines Darlehensvermittlungs- bzw. -beratungsvertrages möchten wir Sie über einige wichtige Dinge informieren. Bitte lesen Sie sich die nachfolgenden Informationen aufmerksam durch. Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gern jederzeit an.

 

Wie erreichen Sie uns?

Unsere Kontaktdaten lauten:

Abacus Finanzplanung GmbH, Ringstrasse 54, 24103 Kiel

 

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel HRB 6174, eingetragen. Abacus Finanzplanung GmbH wird durch die Geschäftsführer Nico Wehrberger und Tim Kilz vertreten.

 

Welche Befugnisse hat der Berater?

Der Berater ist nicht für einen oder mehrere bestimmte Darlehensgeber tätig. Der Berater handelt als unabhängiger Vermittler zwischen Ihren Kundeninteressen und einer Vielzahl potenzieller Darlehensgeber. Derzeit bestehen Kontakte zu einer Vielzahl von Finanzierungspartnern aus dem Bereich der Sparkassen (z.B. zur Landesbank Berlin), den Genossenschaftsbanken (z.B. zu den PSD Banken) und den Privatbanken (z.B. zur Deutschen Bank).

Der Berater verfügt über behördliche Erlaubnisse zur Erbringung von Darlehensvermittlungs- und Beratungsleistungen im Sinne von § 34c Abs.1 GewO sowie § 34i Abs. 1 S. 1 GewO, § 34i Abs. 5 GewO welche durch die IHK zu Kiel mit Bescheid vom 20.09.2016 erteilt wurden.

Die entsprechende Erlaubnis ist bei der Registerstelle des DIHK e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Tel. 030/203080 sowie im Internet unter www.vermittlerregister.info, unter Angabe der Registernummer D-W-140-4WEE-62, abrufbar.

 

Wie werden die Leistungen des Beraters vergütet?

Der Berater erhält von Ihnen für die Erbringung der Darlehensvermittlungs- bzw. -beratungsleistungen grundsätzlich keine gesonderte Vergütung. Etwas anderes gilt nur dann, wenn mit Ihnen explizit eine gesonderte Vergütungspflicht vereinbart wurde.

Sofern der Berater von Ihnen direkt eine Vergütung erhalten sollte, wird diese Vereinbarung gegenüber den Finanzierungspartnern offengelegt und die Vergütung bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses berücksichtigt.

 

Wie werden Auslagen des Beraters erstattet?

Der Berater verlangt von Ihnen grundsätzlich keine Erstattung von Auslagen. Etwas anderes gilt auch hier nur dann, wenn es gesondert mit Ihnen vereinbart wurde und die Auslagen in Ihrem Interesse für die Erfüllung des Darlehensvermittlungs- bzw. beratungsvertrages anfallen (z.B. Portokosten, Kosten für Auskünfte) oder angefallen sind. Die Höhe der etwaig anfallenden Auslagen ist betragsmäßig auf den Betrag begrenzt, der im Falle der erfolgreichen Vermittlung des Darlehens als Vergütung an den Berater gezahlt worden wäre.

 

Zahlen Dritte ein Entgelt an den Berater?

Wenn der Berater Ihnen erfolgreich ein Darlehen vermittelt hat, erhält der Berater vom dem jeweiligen Finanzierungspartner eine Vergütung. Die Vergütung resultiert dabei anteilig aus den Zinszahlungen, Prämien und ggf. Abschlusskosten, die Ihnen vom jeweiligen Finanzierungspartner in Rechnung gestellt werden. Die Höhe der Vermittlungsprovision ist vom konkreten Finanzierungsprodukt, dem Aufwand der Kreditvermittlung sowie den Konditionen der Finanzierung abhängig, die der Finanzierungspartner festlegt. Die Höhe der Vermittlungsprovision kann erst mit Erstellung des Darlehensvertrages mit dem Finanzierungspartner errechnet werden und wird Ihnen vor Abschluss des Darlehensvertrages gesondert mitgeteilt.

Unter Umständen erhält der Berater in Abhängigkeit von der im jeweiligen Kalenderjahr vermittelten Gesamtsumme an Finanzierungen und der Erfüllung qualitativer Voraussetzungen einen Sonderbonus von einzelnen Finanzierungspartnern. Der Sonderbonus stellt eine einmalige Sonderzahlung dar. Zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihres Finanzierungswunsches steht nicht fest, ob und ggf. in welcher Höhe der Berater einen solchen Sonderbonus erhalten wird. Eine anteilige Erstattung der Bonuszahlungen auf die Vergütung aus dem Darlehensvermittlungs- bzw. -beratungsvertrag findet nicht statt. Zusätzlich zu der Vermittlungsprovision ist es möglich, dass einzelne Finanzierungspartner sonstige Gebühren für die Nutzung von Internetplattformen an andere Dienstleistungsunternehmen zahlen. Hierauf hat der Berater keinen Einfluss.

 

Gibt es eine Beschwerdestellen?

Sollten Sie mit unseren Leistungen nicht zufrieden sein und sich beschweren wollen, wenden Sie sich gern direkt an unsere Geschäftsleitung. Gemeinsam werden wir nach einer zufriedenstellenden Lösung suchen.

Alternativ können Sie sich auch an folgende Beschwerdestellen wenden:

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel. 040/69650890, Fax: 040/69650891, Mail: kontakt@schlichtung-finanzberatung.de wenden.