Streitobjekt elterliche Immobilie

Warum ein Haus zu einem Erbstreit führen kann

Seit einiger Zeit haben wir unser Beratungsangebot um das Thema Notfallplanung (u.a. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung) erweitert. In den Gesprächen zu diesem Thema erfahren wir sehr viel über familiäre Hintergründe der Kunden. Und immer wieder stellen wir dabei fest, dass die elterliche Immobilie zum Streitobjekt wird.

So ist die eigene Immobilie für die Eltern ein emotionaler Vermögensbaustein, der Sicherheit bietet. Außerdem möchte man den Kindern ja auch später etwas reelles Vermachen. Das ist natürlich gut gemeint, aber häufig sieht die Bewertung der Kinder ganz anders aus. Sie machen sich eher Sorgen, weil die Eltern nicht mehr in der Lage sind, sich um das eigene Haus und den Garten zu kümmern oder diese uneingeschränkt zu nutzen. Eine kleine Wohnung würde viel besser zur Lebenssituation der Eltern passen und vieles einfacher machen. Ein Umzug kostet natürlich Überwindung, aber mit zunehmendem Alter wird es noch schwieriger.

Sollte dann irgendwann der Zeitpunkt kommen, an dem die Eltern tatsächlich allein nicht mehr den Alltag bewältigen können und in eine Pflegeeinrichtung umziehen müssen, stellt sich die Frage, was mit der Immobilie passieren soll? Spätestens jetzt besteht Konfliktpotenzial. Selbst wenn die Kinder sich schnell einig werden sollten, sind hoffentlich auch die entscheidenden Dokumente rechtssicher erstellt worden. Ist das nicht der Fall, kann ohne Zustimmung des Betreuungsgerichts nicht einmal eine Haushaltsauflösung durchgeführt werden.

Der Umgang mit der elterlichen Immobilie im Pflegefall stellt oftmals schon eine große organisatorische und vor allem emotionale Herausforderung für die Kinder dar. Noch schwieriger kann es dann nach dem Tod der Eltern werden, wenn es um die Aufteilung des Erbes geht. Im Erbfall müssen alle Erben gemeinschaftlich entscheiden und einen Konsens finden. Nicht selten kommt es auch bei einem Hausverkauf zu einem Erbstreit unter Geschwistern.

Unsere Empfehlung, um einen Erbstreit um eine Immobilie zu verhindern

  1. Kümmern Sie sich frühzeitig um die notwendigen Dokumente: Nicht erst im hohen Alter kann man auf Hilfe anderer angewiesen sein. Bleiben Sie bzw. Ihre Angehörigen handlungsfähig und erstellen Sie frühzeitig Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung etc..
  2. Übertragen Sie die Immobilie noch zu Lebzeiten an die Kinder: Durch rechtzeitige Übertragung können Sie die Nachfolgeregelung mit den Kindern gemeinsam gestalten. Das macht vieles leichter. Bedenken Sie dabei auch, dass Schenkungs- bzw. Erbschaftsfreibeträge nach 10 Jahren wieder zur Verfügung stehen. Darüber hinaus schützen Sie die Immobilie durch Übertragung auch vor dem Zugriff der Sozialbehörden. Denn im Pflegefall muss auch die eigene Immobilie zur Begleichung der Pflegekosten genutzt werden.
  3. Räumen Sie sich ein Wohnrecht ein: Im Zuge des Übertrags lassen Sie sich ein Wohnrecht im Grundbuch eintragen. Sofern Sie weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben wollen, haben Sie sich so entsprechend abgesichert.
  4. Auszug in eine altersgerechte Immobilie: Seien Sie ehrlich zu sich selbst und bewerten Sie kritisch, ob die alte Immobilie noch zur aktuellen oder zukünftigen Lebenssituation passt. Wäre eine andere Immobilie (z.B. eine Wohnung) nicht viel komfortabler?
  5. Verkauf der Immobilie: Wenn Sie erkennen, dass eine Wohnung besser zu Ihrer Situation passt, verkaufen Sie Ihre Immobilie und ziehen in eine Mietwohnung. Wenn Sie den Verkaufserlös gut anlegen, werden Sie von den daraus resultierenden Erträgen die monatliche Miete zahlen können. Und das Kapital bleibt Ihnen dabei sogar erhalten. Wenn Sie Mieter sind, müssen Sie sich nicht mehr um Reparaturen oder Modernisierungen kümmern. Und auch die Vermögensübertragung bzw. Erbschaftsregelung von liquiden Anlagen wie Festgeldern, Anleihen oder Fonds ist viel leichter als bei einer Immobilie.
  6. Genießen Sie den Ruhestand: Wenn alles rund um die Immobilie geregelt ist, wird Ihnen das helfen, Ihren Lebensabend noch etwas mehr genießen zu können. Gleichzeitig können Sie beruhigt sein, dass Ihre Angehörigen keinen Erbstreit um das Haus führen werden.

Was Sie noch tun können, um einem Erbstreit in der Familie vorzubeugen

Wir unterstützen Sie dabei, für den Notfall vorbereitet zu sein. Unser Beratungsangebot zur Notfallplanung umfasst die Erstellung eines Notfallplans, welcher Ihre Wünsche und Bedürfnisse festhält und für Ihre Angehörigen transparent macht. Mithilfe eines Netzwerkes aus Rechtsanwälten können wir Sie dabei unterstützen, die notwendigen Dokumente rechtssicher zu erstellen und zu hinterlegen. Weitere Informationen finden sie hier: https://www.abacus-finanzplanung.de/notfallplanung/.

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